Luftbildaufnahme von einer Schlossanlage mit Park.

Innovative Ideen für moderne Regionen

Ziel des Programms und
regionale Eingrenzung

Auf der Grundlage der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen, kurz RL InvKG werden Investitionen (Projekte), die der Bewältigung des Strukturwandels und der Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus dem Braunkohleabbau und der Verstromung von Braunkohle dienen, gefördert.

Ein Park mit einem Kraftwerk im Hintergrund.
Fördergebiete in Sachsen Eine einfache Karte von Sachen, in der das Mitteldeutsche Revier und das lausitzer Revier gekennzeichnet sind. Wichtige Kreisstädte sind markiert. Sachsen Chemnitz Zwickau Plauen Dresden Revier Mitteldeutsches Torgau Borna Markkleeberg Oschatz Eilenburg Delitzsch Leipzig Geithain Grimma Lausitzer Revier Bautzen Görlitz Hoyerswerda Weißwasser Zittau Boxberg Kamenz Cunewalde

Fördergebiete sind die auf sächsischem Gebiet liegenden Teile

  • des Lausitzer Reviers (LR), d.h. die Gebiete der Landkreise Bautzen und Görlitz
  • des Mitteldeutschen Reviers (MR), d.h. die Gebiete der Stadt Leipzig und der Landkreise Nordsachsen und Leipzig.

Wesentliche Kriterien zur Förderung

Projekte müssen folgende wesentliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Projekt leistet einen positiven Beitrag zum Strukturwandel mindestens in einem der beiden Kriterien:
    • Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und
    • Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur
  • Das Projekt ist sowohl einem Ziel als auch einer Handlungsempfehlung des Handlungsprogramms zur Umsetzung des Strukturentwicklungsgesetzes des Bundes in den Sächsischen Braunkohlerevieren zuordenbar.
  • Das Projekt ist unter Berücksichtigung künftiger demografischer Entwicklungen nutzbar.
  • Das Projekt steht im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
  • Das Projekt muss zusätzlich sein (zur Zusätzlichkeit).
  • Der Projektträger ist oder wird Eigentümer bzw. hat gleichwertige Nutzungsrechte an dem Investitionsobjekt.
  • Das Projekt wurde nicht begonnen (zum Vorhabensbeginn) und die beantragte Zuwendung beträgt mindestens 25 TEUR.
  • Das Projekt befindet sich außerhalb von Überschwemmungsgebieten.
  • Der Projektdurchführungszeitraum soll 5 Jahre nicht überschreiten (zur Projektlaufzeit)
  • Das Projekt hat das Projektvorschlagsverfahren positiv durchlaufen, d.h. der Bund hat keine Einwendungen erhoben.
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