Mehrere Personen nehmen an einer Konferenz teil.

Wandel aktiv gestalten

1. Projektvorschlagsverfahren:

In der ersten Stufe, dem Projektvorschlagsverfahren, ist die SAS zuständig für:

  • Beratung und Begleitung der Projektträger vor Ort
  • Einbindung der Landesdirektion Sachsen (LDS) und weiterer zuständiger Stellen im Rahmen der inhaltlich-fachlichen Vorprüfung
  • Qualifizierung der Projektvorschläge hinsichtlich der Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit und Vorbereitung der Beschlüsse weiterer Gremien
  • Die Geschäftsstellentätigkeit der Regionalen Begleitausschüsse (RBA)

Die Projektträger reichen Projektvorschläge bei den zuständigen Landkreisen, der kreisfreien Stadt Leipzig bzw. im Fall, dass Projektträger die Landkreise oder die Stadt Leipzig selbst oder deren Unternehmen sind, bei der SAS ein. Dafür gelten jeweils Fristen in Vorbereitung des nächsten Regionalen Begleitausschusses.

Allen Projektträgern steht dafür das Antragsportal Strukturentwicklung in den Revieren (ASTER) zur Verfügung. Nach Anmeldung und Eingabe des Projektvorschlags sowie Vollständigkeit der Unterlagen kann der Projektvorschlag im Portal zur weiteren Bearbeitung eingereicht werden.

Die zuständige Vorprüfstelle informiert über das Ergebnis der vorgenommenen inhaltlich‐fachlichen Vorprüfung unter dem Aspekt berührter fachlicher Belange im Rahmen durchzuführender förmlicher Genehmigungsverfahren. Die Umsetzungsfähigkeit des Projektes muss grundsätzlich bejaht werden können.

Nach positiver inhaltlich-fachlicher Vorprüfung prüft die SAS die Förderfähigkeit und -würdigkeit des Projektvorschlags.
Sobald der Projektvorschlag zur Befassung der Gremien qualifiziert wurde, legt die SAS den Projektvorschlag mit Förderempfehlung dem Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) zur weiteren Befassung vor.

Die fachlichen Stellungnahmen der eingebundenen zuständigen Ressorts werden in der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) behandelt, welche eine abgestimmte Stellungnahme abgibt.
Die Stellungnahmen werden in die Beschlussvorlagen für die RBA-Mitglieder übernommen. Ablehnende Stellungnahmen werden im Weiteren erörtert.

Der Regionale Begleitausschuss behandelt das Projekt in einer Sitzung und wählt förderwürdige Projekte aus.
Über das Ergebnis der Projektauswahl informiert die SAS den Projektträger.

Das ausgewählte Projekt übermittelt das SMR an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), da das BMWK berechtigt ist, Projekte von der Förderung auszuschließen, wenn diese ungeeignet sind, die Ziele zu erreichen.
Nach Ablauf der Einwandsfrist des Bundes bestätigt das SMR das Projekt. Damit ist das Projektvorschlagsverfahren abgeschlossen.

2. Förderantragsverfahren:

In der zweiten Stufe ist die SAS zuständig für:

  • Information des Projektträgers zum Abschluss des Auswahlverfahrens und
  • Fristsetzung sowie Unterstützung bei der weiteren Qualifizierung
  • Vervollständigung der Antragsunterlagen
  • Förderantragstellung bei der SAB

Das weitere Verfahren zur Antragsprüfung, Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung regelt die SAB.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –

Zur Umsetzung der Projekte im weiteren Verfahren erhält die SAS halbjährlich Projektstatusberichte von den Projektträgern und wertet diese zur Information der Verfahrensbeteiligten aus.